ich hab eine frage - hab zwar im forum schon herumgeschaut, aber keine antwort gefunden..
und zwar: ich hab mich für mehr seminare angemeldet, als ich machen möchte (logischerweise) ..
und mir ist klar, dass ich mich von denen, die ich dann doch nicht machen werde, abmelden soll (schnellstmöglich) - werd ich auch machen.
allerdings gibts folgendes problem --> ich bin zu einem blockseminar angemeldet, für das ich auch einen fixplatz habe. allerdings gehört das nicht gerade zu meinen "favouriten". wenn ich jetzt also am montag zur anmeldung gehe und meinen fixplatz bestätige, kann ich mich dann noch "schadlos" (kein 5er, keine sperre etc) abmelden, sobald ich über die anderen seminare bescheid weiß?
das müsste doch eigentlich gehen, oder? letztes semester hatte ich selbst die "überraschung" noch in der zweiten wochen nachrücken zu können.
mir ist schon klar, dass das für meine kollegen und -innen nicht so optimal ist, aber ich würde meine chancen einfach gerne nutzen. selbstverständlich würd ich mich sofort abmelden, sobald ich bescheid weiß.
praktische frage noch zum schluss? falls es sowas wie eine abmeldefrist gibt, wann endet sie?
Hängt jetzt zwar nicht direkt mit den Seminaren zusammen, aber ich frag trotzdem mal hier:
Man muss sich ja neuerdings zu VUs anmelden, soweit ich das mitgekriegt habe.
Wenn man (ich) also jetzt z.B. die Prüfung Bio2 macht bekommt man das Ergebnis aber vermutlich nicht bis zum Ende der Anmeldefrist. Ist man also negativ, kann man sich nicht mehr anmelden.
Daher meine Frage: Hat es irgendwelche negativen Konsequenzen, sich 'auf gut Glück' für die VU anzumelden oder verfällt diese Anmeldung dann einfach, wenn man die Prüfung geschafft hat bzw. dann nicht nochmal antreten muss?
Vor allem im Zusammenhang mit dem Einreichen des 1. Abschnittes wär das wichtig... nicht, dass ich dann damit warten muss, bis die VU im Jänner endet oder so?
@anonym: wenn du damit rechnest, dass das ergebnis des letzten termins ev. negativ sein könnte, würde ich mich an deiner stelle zur sicherheit für die vu nächstes semester wieder anmelden. wenn dann das ergebnis tatsächlich negativ ist, kannst du wieder teilnehmen, und wenn du positiv bist, kannst du dich ja wieder von der VU abmelden (ich glaub nicht, dass es da ein Ende der Abmeldemöglichkeit gibt, meines Wissens gilt das nur für LVen mit TZB). Falls tatsächlich eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, erklär dem Vortragenden das Problem und bitte um nachträgliche händische Abmeldung.
Hallo!
Hab eine Frage bezüglich der Übung " Konstruktion psychologischer Tests" bei Ofner. Und zwar steht im UGO dass am 8.10. die Übung beginnt. Ist dass jetzt fix? Fangen nicht alle Übungen und Seminare erst eine Woche später an? Vorallem sind bei Ofner ja 2 Termine pro Woche eingetragen Montag und Mittwoch?!
Hoff auf eine Antwort.
Glg Claudia
Quote:@anonym: wenn du damit rechnest, dass das ergebnis des letzten termins ev. negativ sein könnte, würde ich mich an deiner stelle zur sicherheit für die vu nächstes semester wieder anmelden. wenn dann das ergebnis tatsächlich negativ ist, kannst du wieder teilnehmen, und wenn du positiv bist, kannst du dich ja wieder von der VU abmelden (ich glaub nicht, dass es da ein Ende der Abmeldemöglichkeit gibt, meines Wissens gilt das nur für LVen mit TZB). Falls tatsächlich eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, erklär dem Vortragenden das Problem und bitte um nachträgliche händische Abmeldung.
geht leider nicht, da man sich nicht zu einer LV mit immanenten Prüfungscharakter (alles außer VO) anmelden kann, wenn man noch zu einer Prüfung zu dieser (inkl. Vorgänger-) LV angemeldet ist.
UG Online 'erlaubt' mir die Anmeldung allerdings anscheinend?
Bzw. was wären die Alternativen - ist es (theoretisch) möglich vom LV-Leiter auch nachträglich noch eingetragen zu werden?